Ausbildung zur Scheidungsanwältin

Ausbildung zur ScheidungsanwältinSo traurig eine Scheidung für alle Beteiligten auch manchmal sein mag: wer Scheidungsanwältin wird, hat sich die Sache in der Regel reiflich überlegt.

Bereits das Jurastudium bereitet einen zukünftigen Juristen auf die Wechselfälle des Lebens vor. Man lernt, alle möglichen Hürden zu nehmen, um zu denen zu gehören, die nicht durchfallen. Die Durchfallquote ist hoch. Wer sich nicht durchsetzt, muss gehen. Wer nicht genügend büffelt auch!

Hinreichendes Durchsetzungsvermögen und ein gesundes Urteilsvermögen sind wesentliche Charakterzüge einer guten Scheidungsanwältin. Die Ausbildung beginnt mit dem Studium der Juristerei an der Universität. Studienvoraussetzung ist also ein gutes bis sehr gutes Abitur. Während und nach dem Studium erhebt sich die wichtige Frage nach dem späteren Arbeitsfeld. Erste Erfahrungen kann man als Zuhörerin bei Gerichtsprozessen gewinnen, außerdem sollte man relevante Urteile verfolgen und auch die Volksmeinung darüber studieren. Möglicherweise fasziniert einen dann eine berufliche Ausrichtung ganz besonders.

Anwälte sind Freiberufler, sie üben also kein Gewerbe aus. Man kann später eine eigene Sozietät gründen oder Partner/in in einer bestehenden Kanzlei werden. Anwälte arbeiten aber auch beratend in der Wirtschaft. Die Spezialisierung zur Scheidungsanwältin schließt dies allerdings aus. Um Scheidungsanwältin zu werden, muss man sich auf das Familienrecht spezialisieren. Zum Tätigkeitsbereich gehört dann alles, was im Weitesten Sinne Ehen und eheähnliche Lebenspartnerschaften betrifft. Auch die Bereiche der Unterhaltspflicht von Verwandten, der Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und das Adoptions- und Kindschaftsrecht gehören dazu. Über Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft sowie andere familienbezogene Rechtsbereiche entscheidet das Familien- oder das Vormundschaftsgericht.

 

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