Kosten

Kosten ScheidungsanwältinZunächst gilt es für die frisch gebackene Scheidungsanwältin, möglichst viele Aspekte des Rechts kennen zu lernen.

Recht und Gerechtigkeit sind nicht immer das Selbe – auch dies muss man lernen.

Doch nicht gefühltes und empfundenes Recht ist die Grundlage des Berufes – sondern das, was die Rechtsprechung vorgibt.

Hier gibt es allerdings durchaus Auslegungsmöglichkeiten und Interpretationsspielräume.

Außerdem: Einfühlungsvermögen braucht eine Scheidungsanwältin trotz aller Gesetze noch zur Genüge! Wesentlich ist, dass sie die Rechte ihres Mandanten wirklich wichtig nimmt. Schließlich verdient sie daran auch. Wer als Scheidungsanwältin seiner Klientel zum Recht verhilft, darf am Ende einen entsprechenden Betrag für seine Leistungen in Rechnung stellen.

Doch Scheidungen müssen nicht unbedingt astronomisch teuer werden! Man kann sich bereits im Vorfeld über alles Wesentliche einigen, um die Scheidung nicht vor Gericht austragen zu müssen. Zu den anfallenden Scheidungskosten zählen ja üblicherweise die Anwaltshonorare plus der Gerichtskosten. Spart man die Gerichtskosten durch eine gütliche Einigung ein, bleiben also die Anwaltskosten. Diese berechnen sich nach dem Nettoeinkommen beider Eheparteien. Daraus ergibt sich der so genannte Streitwert als Berechnungsgrundlage für das Anwaltshonorar.

Einigt man sich auf einen gemeinsamen Anwalt, kann man weitere Kosten sparen. Bei bestimmten Vermögensverhältnissen kann man zudem eine Prozesskostenbeihilfe beantragen.

 

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